Zahlungshinweise

Folgendes ist bitte zu beachten:
Ich bin Wahllogopädin, das heißt, dass Sie die Kosten bei mir begleichen. Nach Beendigung der Therapie, können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung des jeweiligen Tarifes ansuchen. In der Regel wird ein Großteil der Kosten erstattet.

Um den Tarif der Krankenkasse zurück zu bekommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie, die neben Ihren persönlichen Daten eine Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten muss. Eine ärztliche Verordnung kann ein Facharzt für HNO- Heilkunde, Kinderarzt, praktischer Arzt oder ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausstellen.

Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung von der zuständigen Krankenkassa bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie. Die Höhe der Refundierung ist je nach Kasse unterschiedlich geregelt.

Absagemodus:
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder bei unentschuldigter Versäumnis einer Therapieeinheit, wird Ihnen diese in Rechnung gestellt.